Geschäftsnummer: | 23.3719 |
Eingereicht von: | Nantermod Philippe |
Einreichungsdatum: | 14.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Cyber; Resilience; Schweiz; Bundesrat; Schweizer; EU-Gesetzgebung; «Cyber; Act»; Exportindustrien; Auswirken; Exportindustrie; Europäische; Maschinenindustrie; Wahrscheinlich; Betroffen; Müssen; Ergreifen; Massnahmen; Entsprechen; Auswirkungen; Antizipiert; Ingenieure; Verabschiedung; Act»; Ansicht; Bildungsgänge; Ausreichend; Herausforderungen; Vorbereitet; Sind |
Die Europäische Union hat Ende 2022 das Gesetz über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act) verabschiedet, mit dem die Regeln für die Cybersicherheit verschärft werden, um eine höhere Sicherheit von Hardware- und Softwareprodukten zu gewährleisten. Das Gesetz wird vermutlich im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.
Die Schweiz verschliesst sich bekanntlich europäischen Gesetzesentwicklungen nicht. Die OMAC (Organization for Machine Automation and Control), der mehrere grosse Schweizer Unternehmen angehören, hat beispielsweise eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, einen praktischen Leitfaden zu erstellen, damit Führungskräfte, Informatikinnerinnen und Informatiker sowie Ingenieurinnen und Ingenieure verstehen, welche Massnahmen sie ergreifen müssen, um dem «Cyber Resilience Act» zu entsprechen. Diese Regeln werden sich wahrscheinlich auf die Schweizer Maschinenindustrie, eine Exportindustrie, auswirken.
Viele Exportindustrien sind von der EU-Gesetzgebung betroffen. Antizipiert der Bundesrat die Auswirkungen der Verabschiedung des «Cyber Resilience Act»? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Bildungsgänge ausreichend auf die Herausforderungen dieser EU-Gesetzgebung vorbereitet sind, um dem Markt die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen?